Glühbirnen auf Rezept

Um Menschen mit Kunstlicht-Unverträglichkeit eine Alternative zur Synthetischen Beleuchtung (LED, Leuchtstoffe) anbieten zu können, ist seit einiger Zeit die „Glühbirne auf Rezept“ im Gespräch. Wie und wann die von der EU-Kommission angesprochenen „Ausnahmeregelungen“ alltagstauglich umgesetzt werden, ist nicht geklärt. Bisherige Entwürfe verfehlen die Zielgruppe. Unbeantwortet bleibt, wie „lichtempfindliche Patienten“ medizinisch identifiziert werden können, wenn doch erforderliche Methoden und medizinisches Gerät für eine Feststellung derzeit fehlen und erst noch entwickelt sowie erprobt werden müssten. Hierzu möchte ich daran erinnern, dass Menschen auf ganz unterschiedliche Weise durch Kunstlicht beeinträchtigt sein können. Gestatten Sie mir daher folgende Frage: Braucht es nicht zuerst ein Wissen über Unverträglichkeiten und mögliche Risiken, bevor von „Ausnahmeregelungen“ gesprochen werden kann?
Um sensible Personengruppen künftig wirksam vor Beeinträchtigungen schützen zu können, wünsche ich mir weitere Forschung zur Signalverarbeitung von Lichtreizen sowie zu hormonellen Effekten beim Menschen. Welche Probleme das „falsche“ Kunstlicht im Alltag bereiten kann, schildern Kunstlicht-Betroffene auf den beiden folgenden Seiten:
1. https://lichtgesundheit.jimdofree.com/berichte-von-kunstlicht-betroffenen/
2. https://lightaware.org/about/individual-stories/

Sonnige Grüße
Maximilian Blaschke

Interessenvertreter für Kunstlichtbetroffene
Selbsthilfegruppe LICHTGESUNDHEIT
Website: https://lichtgesundheit.jimdofree.com/