Licht als Barrieregrund

Im Glosar der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde kürzlich der Begriff „Lichtgesundheit“ aufgenommen. https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=627880&cms_lv2=629910 Hierzu steht: „Lichtgesundheit bezeichnet die qualitative und quantitative Verträglichkeit von sichtbarem wie nicht sichtbarem Licht natürlicher und künstlicher Herkunft. Dabei wird das physische, psychische und soziale Wohlergehen eines Menschen unter Lichteinfluss mit berücksichtigt.“ Die vollständige Begriffsbestimmung finden Sie auf: https://lichtgesundheit.jimdofree.com/lichtgesundheit/
Weiterhin findet sich nun unter Praxishilfen / Öffentlicher Raum https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Oeffentlicher-Raum/oeffentlicher-raum_node.html der Textblock: „Weil der öffentliche Raum für jeden zugänglich sein soll, ist die Nutzbarkeit für alle hier besonders wichtig. Um ganzjährig, bei jedem Wetter, eine Erkennbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Bedienbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten, sind für die Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum besonders wichtig: […] an die Wahrnehmung des Menschen orientierte Beleuchtung, auch unter dem Aspekt der Lichtgesundheit […]“
Beide Eintragungen haben bereits Betroffenen neuen Mut verliehen, Vorgesetzte auf Unverträglichkeiten mit der vorhandenen oder der geplanten Beleuchtung hin anzusprechen.

Sonnige Grüße
Maximilian Blaschke

Interessenvertreter für Kunstlichtbetroffene
Selbsthilfegruppe LICHTGESUNDHEIT
Website: https://lichtgesundheit.jimdofree.com/